Aktuelles
HINWEIS ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ
- Ihre Sportausrüstung, die Sie ggf. in einer angemieteten Caddybox auf der Golfanlage deponieren, ist nicht über den Versicherungsvertrag des Golfclub Garmisch-Partenkirchen versichert.
- Bitte prüfen Sie daher in Ihrer eigenen Hausratversicherung, ob eine Außenversicherung für Sportausrüstungen eingeschlossen ist.
- Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherungsagentur.
- Für eventuelle entstandene Fremdschäden und daraus entstehende Regressansprüche ist die private Haftpflichtversicherung des Mitglieds zuständig.
Aufladen und Lagerung der Lithium-Ionen-Akkus
- Es wird empfohlen, nur die originalen Ladegeräte zum Aufladen zu verwenden.
- Der Akku darf nie komplett entladen werden. Sogenannte Tiefentladungen können den Akku schädigen.
- Der Akku darf ebenso nicht überladen werden. Wenn der Ladezustand erreicht ist, ist das Ladekabel vom Akku zu entfernen.
- Der Akku darf demnach nicht über Nacht angeschlossen bleiben. Zu beachten ist das insbesondere bei Akkus ohne BMS.
- Sinnvoll ist es, den Akku in einem Ladezustand zwischen 30 und 70 Prozent zu halten.
- Die Akkus sollten nicht bei extremen Temperaturen laden (bei Sonnenschein vor Fenstern oder bei Frost).
- Bei vorheriger Nutzung des Akkus bei kalten Umgebungstemperaturen vor dem Ladevorgang anpassen lassen.
- Wenn möglich, sollte der Akku nur unter Aufsicht geladen werden.
- Der Akku sollte sicht in Umgebung brennbarer Stoffe geladen werden.
- Ladegeräte / Akku dürfen beim Ladevorgang nicht mit Materialien abgedeckt werden.
- Die Stromanschlüsse z.B. in der Caddybox dürfen nicht verändert und keine Mehrfachsteckdosen angeschlossen werden.
ZUSATZAUSRÜSTUNG
- Hersteller auf dem Markt bieten auch Behältnisse aus gasdurchlässigen und temperaturbeständigen Schutztextil speziellfür die Lagerung und den Transport von Lithium-Ionen-Akkus an.
- Die Verwendung deratiger Behältnisse / Textilien muss seitens der Produkthersteller (Behälter + Akku) bestätigt werden.
- Die vorgenannten Hinweise gelten auch für das Laden der Akkus im privaten Haushalt.
HINWEIS ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ
- Ihre Sportausrüstung, die Sie ggf. in einer angemieteten Caddybox auf der Golfanlage deponieren, ist in der Regel nicht über den Versicherungsvertrag des Anlagenbetreibers versichert.
- Bitte prüfen Sie daher in Ihrer eigenen Hausratversicherung, ob eine Außenversicherung für Sportausrüstungen eingeschlossen ist.
- Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherungsagentur.
- Für eventuelle entstandene Fremdschäden und daraus entstehende Regressansprüche ist die private Haftpflichtversicherung des Mitglieds zuständig.
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