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Turnierbedingungen & Platzregeln

 Es gelten ausschließlich folgende Turnierbedingungen und Platzregeln:

Turnierbedingungen des Golf-Club Garmisch-Partenkirchen e.V.

 

Für alle Turniere, die vom Golf-Club Garmisch-Partenkirchen e.V. ausgeschrieben und veranstaltet werden, gelten die aktuellen Turnierbedingungen. Verweise auf Regeln beziehen sich – wenn nicht anders vermerkt – auf die jeweils gültigen offiziellen Golfregeln bzw. auf das Offizielle Handbuch zu den Golfregeln.

 

 

I Allgemeine Turnierbedingungen

 

    1. Regeln / Platzregeln / Ausschreibung

Gespielt wird nach der aktuellen Fassung

  • der offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des DGV,

  • den hier veröffentlichten Platzregeln, die von der Spielleitung ergänzt werden können, und

  • der entsprechenden Ausschreibung.

Die Turniere werden nach den aktuellen Handicap-Regeln ausgerichtet. Einsichtnahme in die DGV-Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

 

    2. Meldungen

Die Anmeldung erfolgt durch Eintrag in die im Clubhaus aushängende Meldeliste oder durch Eintragung per Internet. Ist die Höchstzahl der Teilnehmer begrenzt, wird, falls erforderlich, eine Warteliste geführt.

 

    3. Nenngeld

Das festgesetzte Nenngeld ist vor Beginn des Turniers im Sekretariat zu bezahlen. Spieler die nach Meldeschluss absagen, sind ebenfalls zur Zahlung des Nenngeldes verpflichtet.

 

    4. Startliste und Startzeit

Die Zusammenstellung der Spielergruppen erfolgt entsprechend dem Charakter des Turniers durch die Spielleitung. Die Startliste wird rechtzeitig vor Turnierbeginn im Clubhaus ausgehängt. Startzeiten können auch telefonisch erfragt werden oder falls im Internet veröffentlicht, unter www.golfclub-gap.de abgefragt werden.

 

    5. Abschläge

Soweit in der jeweiligen Ausschreibung nicht anders festgelegt, schlagen die Herren von den gelben Abschlägen und die Damen von den roten Abschlägen ab.

 

    6. Schlaggleichheit im Zählspiel

Falls in der jeweiligen Ausschreibung nicht anders festgelegt, gilt Folgendes:

Bei gemeinsamer Bruttowertung von Damen und Herren erfolgt ein CR-Ausgleich.

Brutto und Nettowertung – Kartenstechen unter Zugrundelegung von 9,6,3,1 Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

 

    7. Preise und Wertung

Die Anzahl der Preise und die Einteilung der Wertungsklassen werden in der jeweiligen Ausschreibung von der Spielleitung festgelegt. Ein Spieler erhält nur einen Preis, es gilt im Allgemeinen Brutto vor Netto. Ausgenommen sind Sonderpreise. Fehlt der Gewinner entschuldigt bei der Siegerehrung, erhält er seinen Preis nachträglich, fehlt er unentschuldigt, fällt sein Preis an den Nächstplatzierten. Bei Sonderwertungen „nearest to the pin“ gilt nur der 1. Schlag auf das Grün, bei „longest drive“ nur der 1. Schlag auf das Fairway.

 

    8. Scorekartenabgabe

Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler die Scoring-Area (Sekretariat) verlassen hat. Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.

 

    9. Beendigung des Turniers

Das Turnier ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet.

 

   10. Änderungsvorbehalt

Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

 

   11. Datenschutz

Mit der Anmeldung zum Turnier erklärt sich der Spieler damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Durchführung des Turniers gespeichert und verarbeitete werden. Die Daten werden gemäß der Frist in der Datenschutzrichtlinie des Vereins wieder gelöscht. Ebenso erklärt sich der Spieler mit seiner Anmeldung damit einverstanden, dass während der Veranstaltung von ihm entstandene Bilder zum Zwecke der Berichterstattung und Werbung veröffentlicht werden können.

 

II Platzregeln

 

In allen Turnieren gelten die folgenden Platzregeln zusammen mit den durch die Spielleitung veröffentlichten Ergänzungen:

 

    1. Aus (Regel 18.2)

wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang. Aus ist jenseits der Zäune bzw. weißen Pfosten an den Spielbahnen 1, 2, 3, 7, 8, 11, 12, 17 und 18. An der Bahn 18 ist zusätzlich Aus jenseits der platzseitigen, weiß gekennzeichnete Kante der Terrasse und der Holzgebäude hinter dem Grün. Auf Loch 1 ist die Driving Range Aus.

 

    2. Penalty Areas (Regel 17)

sind alle durch gelbe oder rote Pfähle oder gelbe oder rote Linien gekennzeichneten Bereiche. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.

 

Weiß ein Spieler nicht, ob sein Ball sich in einer Penalty Area befindet, darf er einen provisorischen Ball nach Regel 18.3 spielen, die wie folgt abgeändert wird:
 

Beim Spielen des provisorischen Balls darf der Spieler die Erleichterungsmöglichkeit mit Schlag und Distanzverlust in Anspruch nehmen (siehe Regel 17.1 d(1)), die Erleichterungsmöglichkeit „auf der Linie zurück“ (siehe Regel 17.1 d (2)) oder, wenn es sich um eine rote Penalty Area handelt, seitliche Erleichterung (siehe Regel 17.1 d (3)). Gibt es eine Dropzone an dieser Penalty Area, darf der Spieler auch diese Erleichterung in Anspruch nehmen.

 

Sobald der Spieler einen provisorischen Ball nach dieser Regel gespielt hat, darf er keine weitere Möglichkeit nach Regel 17.1 in Bezug auf seinen ursprünglichen Ball anwenden. Bei der Entscheidung, ob dieser provisorische Ball zum Ball im Spiel des Spielers wird oder ob er aufgegeben werden muss oder darf, finden Regeln 18.3c(2) und 18.3c(3) Anwendung, mit der Ausnahme:


Der ursprüngliche Ball wird innerhalb der Suchzeit von 3 Minuten in der Penalty Area gefunden.
 

Der Spieler darf wählen:

  • das Spiel mit seinem ursprünglichen Ball, wie er in der Penalty Area liegt, fortzusetzen. In diesem Fall darf der Spieler den provisorischen Ball nicht spielen. Alle mit dem provisorischen Ball, bevor er aufgegeben wurde, gemachten Schläge (gespielte Schläge einschließlich der Strafschläge, die nur beim Spielen dieses Balls anfielen) zählen nicht, oder

  • das Spiel mit dem provisorischen Ball fortzusetzen. In diesem Fall darf der ursprüngliche Ball nicht gespielt werden.

 

Wenn der ursprüngliche Ball nicht innerhalb der Suchzeit von 3 Minuten gefunden wird, oder es bekannt oder so gut wie sicher ist, dass er in der Penalty Area ist. Der provisorische Ball wird zum Ball im Spiel des Spielers.

 

    3. Spielverbotszonen (Regel 2.4) - Behördlich schützenswerte Landschaftsteile (BSL)
sind durch rote Pfosten mit grünen Kappen gekennzeichnet. Liegt der Ball in dieser, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Das Spielen daraus ist verboten. Diese Spielverbotszonen dürfen betreten werden. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (17.1e) in Anspruch nehmen.

Liegt der Ball außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün, aber eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren.

 

    4. Dropzonen

Liegt der Ball eines Spielers in der roten Penalty Area hinter Grün 16 oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball in der Penalty Area zur Ruhe kam, obwohl er nicht gefunden wurde, hat der Spieler jeweils mit einem Strafschlag die folgenden Erleichterungsmöglichkeiten:
• Er kann Erleichterung nach Regel17.1 in Anspruch nehmen, oder
• als zusätzliche Möglichkeit den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball in der Dropzone  droppen. Die Dropzone ist ein Erleichterungsbereich nach Regel 14.3.

 

    5. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

Boden in Ausbesserung

(1) Jede Fläche, die durch weiße Einkreisungen und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet ist. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.

(2) Frisch verlegte Soden

(3) Mit Kies verfüllte Drainagegräben

(4) Frisch angesäte Bereiche oder Sandstellen

(5) Tiefe Fahrspuren von Arbeitsmaschinen und/oder Golfcarts

Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert.

 

Erleichterung von Baumwurzeln

Liegt der Ball des Spielers in einem Teil des Geländes und es existiert eine Behinderung durch freiliegende Baumwurzeln auf einem Teil des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist oder im Rough innerhalb von 4 Schlägerlängen vom Rand des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist, werden diese Baumwurzeln als Boden in Ausbesserung behandelt. Der Spieler darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen. Aber Erleichterung wird nicht gewährt, wenn die Baumwurzeln nur den Stand des Spielers behindern.


Strafe für das Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe nach Regel 14.7a.

 

Unbewegliche Hemmnisse

sind u.a. mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen, sowie alle befestigten Wege und die Findlinge hinter Grün 6. Hierzu zählen auch Schutzhütten Stadel und Fangnetze.

 

    6. Caddies (Regel 10.3)

Falls in der jeweiligen Ausschreibung nicht anders festgelegt, sind Caddies mit Ausnahme von Professionals erlaubt. Bei Jugendturnieren sind generell keine Caddies zugelassen, außer es ist in der Ausschreibung anders geregelt.

    7. Golf-Carts

Soweit in der jeweiligen Ausschreibung nicht anders festgelegt, ist bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Turnierrunde ohne Cart nicht erlaubt, die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Platzverhältnisse eine Cart-Nutzung zulassen.

 

    8. Spielunterbrechung (Regel 5.7)

Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Signalton bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch wiederholt 3 kurze Töne bekannt gegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch wiederholt 2 kurze Töne bekannt gegeben. Siehe Regel 5.7b.

Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a.

 

    9. Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)

Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung. Ergänzend zu Regel 1.2a gilt: Verhaltensvorschriften. Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verhaltensvorschriften (Regel 1.2b) durch den Spieler und/oder dessen Caddie kann die Spielleitung hierfür eine Golfstrafe aussprechen (Ein Strafschlag, Grundstrafe oder Disqualifikation). Die entsprechende Strafe liegt im Ermessen der Spielleitung und richtet sich nach der Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens.

 

Ein Fehlverhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z.B. Folgendes: Versäumnis, den Platz zu schonen, einmalige Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten. Ein schwerwiegendes Fehlverhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z. B. Folgendes: Unehrlichkeit, absichtliches Missachten der Rechte eines anderen Spielers, die Gefährdung der Sicherheit anderer Personen oder mutwilliges Zerstören fremden Eigentums.

 

   10. Strafen: Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt:

Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Lochspiel – Lochverlust, Zählspiel – Grundstrafe (2 Strafschläge)

 

   11. Hinweise:

Entfernungsmarkierungen auf allen Bahnen bis Grün-Mitte

100 m weiße Bodenplatte               

150 m rote Bodenplatte               

200 m gelbe Bodenplatte

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